Reduktion von Stellensperren

Für den Bereich der Rechtswissenschaft fördert die Universitätsleitung die verstärkte Anstellung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, indem sie bei einer Einstellung oder Stellenaufstockung einer Nachwuchswissenschaftlerin im Vergleich zu einer Einstellung eines männlichen Nachwuchswissenschaftlers, die Stellensperre um bis zu zwei Monate reduziert. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf erhalten Sie beim Frauenbeauftragten des Fachbereichs Rechtswissenschaft.

Vorgehensweise

Möchte die Lehrstuhlinhaberin/der Lehrstuhlinhaber eine Stelle mit interner Stellensperre mit einer Wissenschaftlerin besetzen, kann sie/er im Einstellungsantrag das Anfangsdatum um zwei Monate rückdatieren.

Der Einstellungsantrag wird mit den zusätzlichen Vertragsunterlagen sowie

  • der schriftlichen Bezugnahme auf die Regelung in den Zielvereinbarungen mit der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Stichwort „Finanzierung aus Kapitalerlösen”) und
  • einer Kopie der Zielvereinbarung (abrufbar hier)

an die Personalabteilung gesendet.