Unterstützung durch Studentische Hilfskräfte für Promovendinnen mit Kindern

Im Rahmen des Innovationsbündnisses 4.0 stehen der Fakultät Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung, mit denen wir zusätzliche Maßnahmen, welche sie in ihrer Karriere unterstützen, finanzieren können.

Durch die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen aufgrund der Corona-Pandemie haben insbesondere Wissenschaftlerinnen mit betreuungsbedürftigen Kindern im erheblichen Umfang Zeit für Forschung und Lehre verloren. Die Unterstützung durch studentische Hilfskräfte (SHK) dient der Abmilderung entstandener Nachteile. Sie soll Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase mehr Flexibilität und zeitliche Entlastung ermöglichen, sodass sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigungen ihre Forschung weiterverfolgen und ihren Verpflichtungen im Wissenschaftsbetrieb nachkommen können.

  • Zielgruppe: Promovendinnen mit Kindern
  • Umfang: Es kann eine studentische Hilfskraft bis maximal 4 Stunden/Woche für 3 Monate oder in äquivalenter Form beantragt werden

 

Bewerbung:

Der Antrag muss mind. acht Wochen vor dem gewünschten Vertragsbeginn der Hilfskraft eingehen. Die Antragstellung erfolgt bei der Fakultätsfrauenbeauftragten mit folgenden Unterlagen:

  • Angaben zu Ihrer Person und Lebenslauf
  • Kurze Darlegung und Begründung zum Bedarf einer Hilfskraft aufgrund der pandemiebedingten Betreuung von Kindern
  • Kurze Beschreibung Ihrer Stellensituation
  • Kurze Darlegung und Begründung, inwieweit eine Hilfskraft Sie in der Wahrnehmung Ihrer wissenschaftlichen Verpflichtungen maßgeblich unterstützt.
  • Angaben zur gewünschten Vertragsdauer der SHK inkl. Vertragsbeginn
  • Angaben darüber, ob Sie im beantragten Zeitraum von weiteren Hilfskräften unterstützt werden.

 

Bewerbungsfrist:

Dauerhaft möglich bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Martina Steul-Fischer (Fakultätsfrauenbeauftragte): martina.steul-fischer@fau.de