Studentische Hilfskräfte für Post-Doktorandinnen, Habilitandinnen sowie W1-Professorinnen ohne Tenure Track

Im Rahmen des Innovationsbündnisses 4.0 stehen der Fakultät Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung, mit denen wir zusätzliche Maßnahmen, welche sie in ihrer Karriere unterstützen, finanzieren können.

Für die wissenschaftliche Karriere, gerade auch nach der Promotion, kann die Zuarbeit durch studentische Hilfskräfte die Wissenschaftlerinnen in ihrer Arbeit maßgeblich unterstützen. Aus den Mitteln des Innovationsbündnisses 4.0 können wir daher Gelder für studentische Hilfskräfte bereitstellen.

Zielgruppe: Post-Doktorandinnen, Habilitandinnen sowie W1-Professorinnen ohne Tenure Track
Umfang: Es kann eine studentische Hilfskraft bis maximal 6 Stunden/Woche für 6 Monate oder in äquivalenter Form beantragt werden

 

Bewerbung:

Der Antrag muss mind. acht Wochen vor dem gewünschten Vertragsbeginn der Hilfskraft eingehen. Die Antragstellung erfolgt bei der Fakultätsfrauenbeauftragten mit folgenden Unterlagen:

  • Angaben zu Ihrer Person und Lebenslauf
  • Kurze Beschreibung Ihrer Stellensituation
  • Kurze Darlegung und Begründung, inwieweit eine Hilfskraft Sie in der Wahrnehmung Ihrer wissenschaftlichen Verpflichtungen maßgeblich unterstützt.
  • Angaben zur gewünschten Vertragsdauer der SHK inkl. Vertragsbeginn
  • Angaben darüber, ob Sie im beantragten Zeitraum von weiteren Hilfskräften unterstützt werden.

 

Bewerbungsfrist:

Dauerhaft möglich bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Martina Steul-Fischer (Fakultätsfrauenbeauftragte)